instruiert werden XLI

41. gemeinsam die Sendung der Pfarre leben: Dienste und Ämter II

Ein kleiner Exkurs muss gestattet sein, um speziell auf unsere Situation gesondert zu blicken. Weltweit betrachtet gibt es hauptamtlich angestellte Laien in verantwortlichen seelsorglichen Berufen nur sehr vereinzelt. Diese sind daher bei einer weltkirchlichen Instruktion nicht oder zumindest nicht vorrangig im Blick[1]. Daher erlaube ich mir, kurz auch im Angesicht der Instruktion zur „pastoralen Umkehr“ auf die verschiedenen Berufsgruppen der Laien einzugehen, die in der Seelsorge da und dort hauptamtlich angestellt die gemeinsame Sendung unserer Kirche um Heute vorantreiben. Ich denke da vor allem und beispielhaft an den Berufsstand der „PastoralassistentInnen“ bzw. „-referentInnen“ und auch an die PfarrsekretärInnen, also MitarbeiterInnen in den Pfarrbüros/-ämtern.

Die im vorigen Blogeintrag[2] zitierte Stelle des Artikels von em. Univ.-Prof. Hallermann sei in Erinnerung gerufen[3] erinnert daran, dass diese Berufsgruppen vielfach nach dem Krieg, rund um bzw. nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil entstanden sind[4]. In Österreich gab und gibt es – um die Pastoralreferenten/-assistenten im Blick zu haben – prinzipiell 2 Ausbildungswege: den akademischen und damit der Priesterausbildung analogen oder aber einen auf einer kirchlichen Schule, die derzeit in Österreich (nur) berufsbegleitend angeboten wird. Wird beim Studium als Voraussetzung zur Anstellung in der Seelsorge die Analogie zum Einsatz als Priester deutlich, so war die zweite Ausbildungsform in der Entstehung vor allem an Frauen und diese wiederum analog zur Lebensform der Priester strukturiert. Die Absolventinnen[5] wurden bezeichnenderweise „Pfarrschwestern“ genannt[6]. Beide Ausbildungsformen mach/t/en deutlich, dass der Beruf „hauptamtlicher Laie in der Seelsorge“ – vereinfacht gesagt – als „Ersatzposten“ für die weniger werdenden Priester gesehen und eben in all den Bereichen vor Ort eingesetzt wurden, die Laien offenstehen. Es muss ergänzt werden, dass ein Einsatz solcher Personen von Haus aus nur in „reichen“ Kirchen möglich ist. Eine solche Einstellung wirkt anscheinend in der Rahmenordnung der DBK aus 2011 nach – eine entsprechende österreichische Ordnung ist mir derzeit nicht geläufig, wiewohl es diese wohl geben wird.

In den letzten Jahren wurden vielfach in internen Diskussionen nunmehr andere – wohl auf dem Kirchenbild des VatII gründende – Fragen zu diesen Berufen gestellt: „Wo brauchen wir in unserer Kirche theologisch voll ausgebildete Laien? Wo diese in der Seelsorge?“ Und damit begann ein Umdenken, das ich wahrnehme: weg vom „Priester-Ersatz“ – die simplifizierende Sprache sei mir verziehen – hin zu einem wirklichen „Amt in der Kirche“, wie es auch Hallermann beschreibt, das aus Taufe und Firmung erwächst. Mitten in diesem Umbauprozess stecken wir[7] – es wird wohl noch Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte dauern, um das neue Zusammenspiel verschiedener kirchlicher Sendungen im Denken zu verankern und dieses dann auch im alltäglichen Tun umzusetzen, ohne dass die von einer priesterzentriert denkenden und handelnden Kirchenform unter anderen Vorzeichen sich immer wieder durch Wortmeldungen und Taten „Bahn“ bricht. Umkehr ist nötig, wie wahr.

[1] Eine analoge Situation finden wir etwa auch auf dem Bereich der theologischen Studien vor, die weltweit üblicher Weise an katholischen Fakultäten unterrichtet werden. In BRD, Schweiz und Österreich hingegen – wo noch ist mir derzeit nicht präsent – hingegen wird Theologie, nicht nur Religionspädagogik auch an staatlichen Fakultäten gelehrt. Daher muss bei Rundschreiben der hierfür zuständigen Bildungskongregation immer dieser „weltkirchliche Blick“ „nostrifiziert“ werden, um zwischen Intention der römischen Behörde und den konkreten Maßnahmen zu unterscheiden, die eben nur teilweise – wenn überhaupt – auf unsere Situation anzuwenden sind. Derzeit gibt es u.a. zwei nicht unbedeutende Felder, wo dies notwendig erscheint: Nach dem Erscheinen von „veritatis gaudium“ (http://w2.vatican.va/content/francesco/de/apost_constitutions/documents/papa-francesco_costituzione-ap_20171208_veritatis-gaudium.html) muss ein „Akkomodationsdekret“ erarbeitet werden, um die Vorgaben unseren Gegebenheiten anzupassen. Auch die Adaptierung der „ratio fundamentalis“ für die Priesterausbildung („Das Geschenk der Berufung zum Priestertum“ vom 8.12.2016, https://www.dbk-shop.de/media/files_public/fnsjpjbueet/DBK_2209.pdf) auf die „ratio nationalis“ braucht wesentlich die Adaptierung auf unsere Ausbildungswege und -schwerpunkte.

[2] https://krautwaschl.info/instruiert-werden-xl/

[3] Heribert Hallermann: Über den Unterschied von Gemeinde und Pfarrei. Zur Debatte zum Thema Leitung in der Kirche, in: HerKorr Nr. 9(2020), 50f., hier: 51: „Im Unterschied zur DBK, die hauptamtliche Laien als Personen betrachtet, ‚die vom Bischof mit bestimmten Aufgaben und Ämtern, die zum Dienst des Priesters gehören‘ (Rahmenordnung vom 1. Oktober 2011, Nr. 1.3.4) beauftragt sind, sieht das Kirchenrecht die Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten als Inhaberinnen und Inhaber von mit Seelsorge verbundenen Kirchenämtern im Sinne des c. 145 CIC. Das Konzept des Kirchenamtes bringt den Anspruch auf eine verbindliche Umschreibung der Aufgaben mit sich, die mit eigener, nicht delegierter Verantwortung verbunden sind. Demgegenüber geht die DBK vom vorkonziliaren Konzept des Laienapostolats aus, das aufgrund von Notlagen lediglich die Delegation von Aufgaben und Verantwortung kennt. Die geltende Rechtsordnung hingegen geht von den eigenen Aufgaben der Getauften aus (vgl. c. 204 §1 CIC/1983) und davon, dass ihnen mittels eines Kirchenamtes bestimmte zusätzliche Aufgaben übertragen werden können, die sie im Namen der Kirche ausüben.“

[4] Die Einführung von Laien als ReligionslehrerInnen begann – zumindest in unserer Diözese – nicht nur, wohl aber auch aufgrund der Abnahme der Priesterzahlen. Diese wurde erleichtert dadurch, dass in unseren Breiten Theologie auch an staatlichen Fakultäten gelehrt wird und daher eine Ausbildung zum Religionspädagogen nicht nur Bewohnern der Seminare offenstand.

[5] Ursprünglich wurden zu dieser Ausbildung meines Wissens nur Frauen zugelassen, die während der Ausbildung im „Seminar für kirchliche Berufe“ lebten. – Ein Steirer „brach“ meines Wissens den Bann und wurde dort als 1. Mann und dann auch verheiratet zum Pastoralassistenten ausgebildet.

[6] Analog dazu wurden dann in der Steiermark auch Ordensfrauen in „priesterlosen Pfarren“ als sogenannte „Gemeindeassistentinnen“ eingesetzt.

[7] Wenn ich hier von den PfarrsekretärInnen nicht schreibe, dann deswegen, weil diese sukzessive zur Entlastung der Pfarrer vom üblichen „Verwaltungskram“ eingesetzt wurden, damit dieser mehr und mehr freigespielt werde könne für die Seelsorge. Hier zeigt sich m.E. ohne viel Reflexion ein ähnliches Bild: dort, wo – in diesem Fall – der Pfarrer „selbst“ nicht mehr alles machen wollte oder konnte, wurden ihm Hilfen zur Seite gestellt.