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In seinem Buch „Wage zu träumen“ versucht Papst Franziskus manche Fragestellungen aufzuwerfen wie die Krise der Pandemie zur Chance werden könnte die Zukunft unserer Erde „neu“ zu gestalten zu helfen. In unregelmäßigen Abständen werde ich hier meine Gedanken dazulegen.

Die Zeit der leeren Kirchen

In den letzten Tagen habe ich das neue Buch eines bekannten tschechischen Priesters gelesen und folgende Rezension danach niedergeschrieben.

Tomáš Halík: Die Zeit der leeren Kirchen. Von der Krise zur Vertiefung des Glaubens, Freiburg: Herder 2021, 208 Seiten
ISBN: 978-3451389948, € 20,60
Kindle, Ebook: € 15,99

Nach seinem Essay rund um Ostern 2020[1] hat der bekannte Soziologe und geheim geweihte Priester aus Prag, der dort seit Jahrzehnten die Akademiker-Pfarre leitet, seine Predigten und Betrachtungen zu den Sonn- und Feiertagen von Aschermittwoch bis Pfingstsonntag 2020 leicht überarbeitet in Buchform auf Deutsch veröffentlicht. Seinen 18 Texten ist ein längeres Vorwort vorangestellt, das allgemeine Überlegungen, die sich dann in einzelnen Passagen wiederfinden, beinhaltet, was denn das suchende Fragen nach dem, was Gott uns durch die Pandemie und andere Vorgänge in der Welt als Gesellschaft und Kirche sagen möchte. Die Texte sind durchaus einzeln lesbar, da sie zumindest in Teilen auf die Schriftstellen des jeweiligen Tages Bezug nehmen, und versuchen deutlich zu machen, dass so manche Form kirchlichen Lebens die Chance des „Pessach“, also das Hindurch- und Vorübergehen von Tod zum Leben, „nutzen“ soll. Dass die Erfahrungen, die Halík in Tschechien die Jahrzehnte herauf gemacht hat ist ebenso klar wie so manche immer wieder kehrende Kritik etwa an den enormen Zuwachs an Übertragungen von Messfeiern in den verschiedenen Medien, die er – im Unterschied zu anderen Fragestellungen – alles andere als differenziert betrachtet. Ein Buch, das allemal so manchen bei uns zum Nachdenken bringen könnte.

[1] https://bistummainz.de/export/sites/bistum/dekanat/ruesselsheim/.galleries/downloads/halik-theologie-pandemie.pdf


Hier ein Ausschnitt zum Nachdenken (71f.) aus der Predigt für den vierten Fastensonntag 2020:
„Zu Beginn der gegenwärtigen Krise haben viele gedacht, dass etwas wie ein momentaner Stromausfall eingetreten sei – wir beißen kurz die Zähne zusammen und bald wird alles sein wie früher. Das wird aber nicht so sein. Es ist notwendig, sich realistisch, ohne Konfusion, aber auch ohne Illusionen und billigen Trostversprechen auf ernstere und längerfristige Veränderungen in den verschiedensten Bereichen unseres Lebens vorzubereiten – und zwar auch im religiösen Bereich.
Wir wissen nicht, ob die Pandemie in drei Wochen, in fünf Monaten oder in einem Jahr abebben wird. In jedem Fall werden ihre wirtschaftlichen, sozialen und vermutlich auch politischen Folgen länger andauern. Wie viele von Ih-[72]nen versuche ich, aktuelle Informationen aufmerksam zu verfolgen und über qualifizierte Kommentare und Analysen von Spezialisten auf den Gebieten der Medizin, der Ökonomie und der Gesellschaftswissenschaften
nachzudenken. Ohne Kommentar lösche ich beunruhigende Nachrichten von Wirrköpfen, die Fake News aus bekannten Desinformationsquellen verbreiten, verrückte Vorhersagen von Astrologen, Wahrsagern und Kartenlegern. Ich versuche, mich nicht über den Hyänismus der Populisten und politischen Extremisten aufzuregen, die sich bemühen, aus der Krise für sich politisches Kapital zu schlagen. 
Eine der düsteren Erscheinungen der Zeit, die dieser Krise vorausging, war eine künstlich verbreitete Missachtung, ja sogar ein Hass gegenüber Experten – die Stimme der Vernunft wurde als elitäres Gehabe von Kaffeehausmüßiggängern bezeichnet. Der tschechische Präsident Zeman bezeichnete Intellektuelle, die ihm nicht Beifall klatschten, als das »Prager Lumpencafé«. Nachdenkliche und gebildete Menschen störten schon immer sehr die Populisten und Demagogen, die auf alles einfache Antworten und schlagende Parolen hatten. Nehmen Sie aus dieser Zeit eine Lehre für die Zukunft mit: Verachten wir nie die Stimme der Vernunft, schätzen wir gebildete Menschen und Experten, vertrauen wir nicht unqualifizierten Schreihälsen die Ruder der Macht an. Besonders in Situationen wie diesen brauchen wir Menschen, die sich auskennen und etwas können, die fachliche
Erfahrungen haben, die aber auch menschlich reif,  verantwortungsvoll, opferbereit, bedächtig und mutig sind. Zum Glück gibt es in der Welt und auch in unserer Gesellschaft solche Menschen.“

Weisheit

Notwendigkeit von Weisheit in der Krise

Vor einigen Tagen haben wir in unserer Kirche den Gedenktag des hl. Thomas von Aquin begangen. Im Stundengebet der Kirche gibt es u.a. eine sogenannte „Lesehore“, in der neben den Psalmen auch aus der Bibel gelesen wird; zugleich werden dort auch Schriften von Kirchenvätern und anderen bedeuteten Theologen zur Betrachtung angeboten. Bei der Lektüre dieses Teiles des Stundenbuches am 28.1. sind mir manche Notwendigkeiten in den Sinn gekommen, die im Heute unserer Tage wichtig wären für das, was „Weisheit“ genannt wird. Thomas von Aquin, der 1274 gestorben ist, ist demnach aktuell wie damals, als er einen Mahnbrief an Frater Johannes über die Weise zu studieren geschrieben hat.

  • „Was du liest oder hörst, bemühe dich zu verstehen.“
    Es ist wirklich eine Mühe, andere zu verstehen. Bei Debatten, die ich mitunter erlebt, geht es ja eigentlich nur darum, seine persönliche Meinung möglichst gut, mitunter auch lautstark zu positionieren. Den anderen zu verstehen suchen: wie nötig wäre das doch in so manchen aktuellen Debatten! [Nebenbemerkung: jemanden zu verstehen versuchen bedeutet ja nicht, seine Meinung akzeptieren zu müssen.]
  • „Wähle den Weg über die Bäche und stürze dich nicht gleich in das Meer! Man muss durch das Leichtere zum Schwierigen gelangen.“
    Alles – und das möglichst jetzt. So wird mitunter gelebt. – Zack. Zack. Wirklich weise zu werden braucht Zeit und Vertiefung – für jene die glauben auch im Gebet.
  • „Sei bedachtsam im Reden und gehe bedachtsam in ein Gespräch.“
    Wenn ich mir so manche Foren anschauen, wenn ich mir so manche Demonstrationen in Erinnerung rufe, wenn ich an Gespräche und Meinungsäußerungen zur jetzigen Situation denke: wo bleibt da mitunter die Achtung vor meinem Gegenüber? Wird „bedacht“ gesprochen oder einfach drauf los emotionalisiert? Bedacht zu reden bedeutet ja nicht, die eigene Meinung nicht klar zu sagen, sondern ruft Bedenken und entsprechende Art zu reden in Erinnerung.
  • Versäume nicht, den Spuren der Heiligen und der Guten zu folgen.“
    Mitunter habe ich so das Gefühl, dass Menschen von heute meinen, sie seien die ersten, die dieses oder jenes bedenken. Wie wohl es doch tut, sich in einer Linie mit vielen in der Geschichte zu wissen, die aus der ernstgenommenen Nachfolge Jesu Christi heraus Entscheidungen abgewogen und getroffen haben.
  • „In Zweifeln verschaffe dir Gewissheit.“
    Das Wort des hl. Thomas gegen die Rede über „alternative Fakten“ und gegen „fake news“. Das zu tun braucht Zeit: in einer, in der jede und jeder sich selbst der/die Nächste zu sein scheint, geht Zeit aber vielen ab. In Ruhe abzuwiegen, in Ruhe auch anderes zu hören, in Ruhe seine Meinung einzubringen – wie wohltuend das doch wäre!

Wage zu träumen LVII

gemeinsame Feier von Gottesdiensten III

Andere über die (Sonntags-)Messe hinausgehenden gottesdienstlichen Feiern werden in der Debatte leider nur allzu oft vergessen. Die Forderung „Gebt uns unsere Messe wieder!“, die da und dort erhoben wurde und wird, vergisst leider, dass nicht wir die Messe in der Hand, vergisst die weltkirchliche Situation, vergisst die Situation so manchen gläubigen Flüchtlings und vergisst darauf, dass Kirche eben bei weitem mehr ist als die Messfeier und erst recht mehr ist als Kommunionempfang[1]. Reale Begegnung mit dem Auferstandenen geschieht auch in der Begegnung mit dem Wort Gottes und mit dem Nächsten (vgl. Mt 25) wie auch mit dem geweihten Amtsträger, der Christus zeichenhaft repräsentiert.

Was ich in diesem zweiten Beitrag aber vor allem betrachten will, sind Situationen etwa wie die stärkende Nähe bei den Kranken (Salbung, Kommunion), die Feier der Versöhnung, aber auch das gläubige Abschiednehmen. – Da ist im 1. Lockdown manches nicht gesehen oder übersehen worden. Nunmehr ist Seelsorge in Krankenhäusern und Pflegeheimen garantiert, nunmehr sind Besuche naher Angehöriger, vor allem wenn es darum geht, Sterbende zu begleiten, erlaubt. Es sei auch daran erinnert, dass wir in unserer Diözese schon im 1. Lockdown im Frühjahr 2020 innerhalb kürzester Zeit für die Spendung der Krankensalbung in Krankenhäusern und den COVID-Stationen eine „Hotline“ unkompliziert eingerichtet haben, unter der Priester [die nicht einer Risikogruppe angehören] rund um die Uhr für Notfälle der sakramentalen Begleitung erreichbar waren. Auch wurde recht bald die Möglichkeit der Krankenkommunion unter bestimmten Hygienauflagen eingeräumt etc., denn: gerade jene, die krank sind und leiden, sind auf die Nähe des Herrn im Zeichen der Eucharistie [und damit sinnenfällig wahrnehmbar] noch deutlicher angewiesen als Gesunde.

Wieder anders zu betrachten ist die Frage der Begräbnisse: auch hier wurde in den staatlichen Regelungen eindeutig mit der Zeit viel gelernt, ist doch das Abschiednehmen von uns lieben Menschen nicht nur „Gewohnheit“, sondern einer notwendigen „Kultur des Sterbens“ geschuldet, die eigentlich human sich nennende Gesellschaften auszeichnen sollte. Die derzeit geltende Obergrenze an Mitfeiernden (50 Personen) macht den Spagat zwischen der Notwendigkeit gemeinschaftlichen Abschiednehmens und der Gesundheits-Fürsorge und -vorsorge deutlich[2].

Schließlich sei noch ein kurzes Wort anderen sakramentlichen Feiern gewidmet, ohne mich darauf näher einzulassen: Taufen und Hochzeiten. Theologisch haben beide Feiern unterschiedliches Gewicht. Andererseits beschränken sich diese in den meisten Fällen nicht nur auf die Zeremonie in einer Kirche, sondern sind auch mit darüber hinausgehenden Festivitäten verbunden, zu denen vielfach mehrere Menschen aus unterschiedlichen Gegenden zusammenkommen, was wiederum die Virusverbreitung erhöht. Daher gilt: Nottaufen sind freilich immer möglich, aber andere Formen der Feier sind eben so gut es möglich ist zu verschieben.

Und darüber hinaus haben wir wohl in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend verlernt, dass die erste Kirche, in die wir hineinwachsen, das eigene familiäre Umfeld zu Hause ist. Dies zu vertiefen, wird wohl Aufgabe auch der kommenden Zeit sein, denn: erst wenn wir die Notwendigkeit des gemeinsamen Ein- und Hintretens vor Gott in der Familie (neu) entdecken, werden die Feiern in der größeren Gemeinde bedeutsamer werden[3].


[1] Für mich ist ja auch interessant, dass es Zeiten gegeben hat, in der es klar war, eigentlich „nicht“ zur Kommunion zu gehen. Daher hat sich Papst Pius X. herausgefordert gesehen, das „Oftkommuniondekret“ zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu erlassen. Mit der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde dann deutlich, dass zur Feier der Eucharistie „wesentlich“ die Kommunion der Gläubigen, nicht nur des Priesters, gehört (was nicht heißt, dass automatisch immer zur Kommunion geschritten werden soll). Diese nunmehr rund 50 Jahre bestehende Praxis wird nunmehr in manchen Debatten hochstilisiert zum Nonplusultra bekennenden Katholischseins.

[2] Dass durch die kirchliche Begräbnisfeier hier auch mitunter Schwierigkeiten entstehen sei nicht verheimlicht: gelten nun in Kirchen bei Begräbnismessen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beerdigung stehen, die kirchlich erlassenen Regelungen für Gottesdienste oder die staatlichen für Begräbnisse?

[3] Vgl. hierzu das Interview von Kardinal Mario Grech, das er als neu ernannter Generalsekretär der Bischofssynode im Oktober 2020 gegeben hat, und das ich hier – in persönlicher, nicht autorisierter Übersetzung – wiedergegeben habe: https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-i/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-ii/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-iii/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-iv/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-v/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-vi/

Wage zu träumen – LVI

gemeinsame Feier von Gottesdiensten II

Liturgie zu feiern ist eigentlich immer ein gemeinschaftliches Ereignis, auch wenn es „allein“ vollzogen wird, weil es „Tun der Kirche“ ist: So etwa beten vielfach die Diakone und Priester das Stundengebet der Kirche stellvertretend für alle allein. Aus meinem Leben weiß ich: ich „genieße“ es wirklich, wenn das eine oder andere Mal in der einen oder anderen Situation gemeinsam und in der Kirche gebetet wurde. Daher ist die freie Religionsausübung immer auch in unserem Verständnis mit dem Gemeinschaftsaspekt verbunden.

Das Momentum der Stellvertretung, mit dem wir vor Gott hintreten, ist in den letzten Jahrzehnten praktisch verschwunden bzw. nicht bewusst gewesen. Schon in den letzten Jahren wurde dieser Dienst einiger für die vielen neu bewusst: die Zahlen der Mitfeiernden der sonntäglichen Eucharistie nahmen ständig ab. – Freilich: mehrere hunderttausend Gläubige feiern nach wie vor den Sonntag in unseren Kirchen, an manchen Feiertagen sind diese „übervoll“. All diese Erfahrungen „behindern“ die Erkenntnis, dass dies dennoch „nur ein Teil“ aller sind, die den Tag der Auferstehung durch die gottesdienstliche und damit gemeinschaftliche Feier hochhalten soll/t/en. Das Zusammenkommen am ersten Tag der Woche ist bekanntlich schon biblischen Ursprungs und auf uns im Heute gekommen: es besteht „Notwendigkeit“ für uns, uns dieser rettenden, dieser erlösenden Tat Gottes zu erinnern. Und dennoch – auch schon biblisch: „Lasst uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander, und das umso mehr, als ihr seht, dass der Tag naht!“ (Hebr 20,15)

Wenn die österreichischen Bischöfe die Zahl der Mitfeiernden bei ihren Gottesdiensten in den vergangenen Monaten immer wieder beschränken mussten, dann ließen sie sich immer von denselben Fragestellungen leiten, die sich auf Ratschläge von Experten stützten, und im Übrigen analog den durch die staatlichen Regelungen getroffenen Maßnahmen orientierten. Denn: wir haben als Christen gleichsam in unsere DNA ein dreifaches eingeschrieben: Du „sollst [..] den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit deinem ganzen Denken und mit deiner ganzen Kraft. Als zweites kommt hinzu: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (Mk 12,30f.) Auch wenn das Heil der Menschen das „Ziel“ ist und nie nur die leibliche Unversehrtheit auf Erden, ist nicht nur das persönliche Heil, sondern auch das Miteinander einzubeziehen, da ich immer als einzelne Person mit meiner Freiheit die anderen im Blick zu haben habe[1].

  • Abstand: im Wissen darum, dass physischer Abstand zwischen einzelnen Personen die Ausbreitung des Virus verhindert, das die Menschheit in diesen Monaten „immer besser kennenlernt“ – auch in seinen Mutationen, gilt es also Abstandsregeln zu erlassen;
  • geschlossene Räume: schon in der ersten Phase der Pandemie war klar, dass sich SARS-CoV-2 vor allem durch Tröpfcheninfektion, aber auch und vor allem durch Aerosole ausbreitet[2], daher Zusammenkünfte mehrerer Personen in 1 Raum möglichst zu meiden oder kurz zu halten sind; auch hilft die Beschränkung der Zahl an Personen im selben Raum.[3]
  • Lüften: Viren werden durch Luftbewegungen am ehesten „zerstäubt“: daher gilt es geschlossene Räume möglichst gut durch Stoß- oder Querlüftungen zu „reinigen“. In Kirchen funktioniert dies meist nur durch Öffnen von Türen, über Fenster ist dies gezielt nur sehr vereinzelt möglich.
  • (Hände-)Hygiene: Auf Hygiene ist – ob der Weiterverbreitung durch Tröpfcheninfektion – ganz besonderer Wert zu legen.[4] Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist hierfür eine große Hilfe.

Schließlich galt und gilt es, die immer wieder benannten „vulnerablen Gruppen“ (Ältere, Personen mit Vorerkrankungen etc.) im Blick zu haben, die üblicher Weise, was die Mitfeiern anlangt, die stärkste Gruppe an Menschen ist, die Gottesdienste „besuchen“[5].

Freilich: die freiwillige Selbstbeschränkung auf kleine feiernde Gruppen[6] ist eine alles andere als leichtfertig getroffene schwere Beeinträchtigung des Selbstverständnisses; die Bezeichnung als „Verzicht auf öffentliche Gottesdienste“ hatte ursprünglich mit dem Betretungsverbot von „öffentlichen Räumen“ zu tun, das erst in den neusten Verordnungen – wenn ich mich recht entsinne nach dem COVID-Gesetz im Herbst 2020 – abgeändert wurde.


[1] Interessant ist hier für mich, dass es eben etwa auch den Straftatbestand der „Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten“ gibt.

[2] vgl. hierzu meinen Eintrag vom 5.5.2020: https://krautwaschl.info/umgang-mit-regelungen/.

[3] hier ist zusätzlich daran zu erinnern, dass etwa die Raumhöhe und damit mehr zu Verfügung stehender Luftraum nichts hilft, da Aerosole praktisch nicht aufsteigen, sondern nur langsam zu Boden sinken [vgl. oben].

[4] Eine Randbemerkung sei hier auch angebracht: oftmals wurde ich angegangen, wieso denn die Mundkommunion in unserer Diözese zwischenzeitlich immer wieder verboten wurde. Eine Antwort ergibt sich aus den eben benannten Grundregeln: in die Hand gespendet von einer unmittelbar vorher desinfizierten Hand, kann am ehesten ein Abstand zwischen Spender und Empfänger gewahrt werden. Auch wenn das kurzzeitige Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt ist, kann und soll m.E. auch hier in der Abwägung von unterschiedlichen Möglichkeiten die den üblichen Regeln am nähesten kommende angewendet werden.

[5] Daher war es von Anfang ein Prinzip unserer Rahmenordnungen, Richtlinien und Maßnahmen, zu betonen, dass Personen, die sich krank fühlen, einer Risikogruppe angehören etc. gottesdienstlichen Feiern fernbleiben sollten.

[6] Man rufe sich nur immer wieder in Erinnerung, dass da und dort auch rund um Gottesdienste weltweit sogenannte „Infektionscluster“ aufgetreten sind

Wage zu träumen LV

gemeinsame Feier von Gottesdiensten I

„Öffentlichkeit“

Bevor in einem weiteren Schritt kurz auch Überlegungen dargestellt werden, wieso wir Bischöfe uns gemeinsam mit den anderen Religionsgesellschaften dem Staat gegenüber verpflichtet haben, eine innere Ordnung für die Feier von Gottesdiensten zu erlassen (die Österreichische Bischofskonferenz veröffentlichte immer wieder die danach von uns beschlossene „Rahmenordnung“, die dann jeder Bischof für seine Diözese in Richtlinien bzw. (An-)Weisungen geltend gemacht hat), sei noch eine Zwischenbemerkung zum Begriff „öffentlich“ eingefügt.

„Öffentliche Orte“ im Sinne des Gesetzgebers sind solche, die (prinzipiell) „einfach“ zugänglich sind. Solche Räume sind also nicht nur im Freien, sondern auch in Innenbereichen zu finden. Kirchen fallen also von Haus aus darunter, auch wenn sie auf- und zugesperrt werden. Das Betreten öffentlicher Räume unterliegt in der 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung (§2)[1] gewissen Auflagen; darüber hinaus ist allgemein das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur in Ausnahmenfällen, die dort geregelt werden (§1), erlaubt.

Wenn also in unseren Rahmenordnungen immer wieder davon die Rede ist, dass „öffentliche Gottesdienste“ nicht gefeiert werden, dann meint dies nicht die Öffentlichkeit, die jeder Gottesdienst von Haus aus hat, weil er „Tun der Kirche“ ist, sondern jene, die rechtlich eben einen „öffentlichen Ort“ kennzeichnet. Da es im gesellschaftlichen Leben klare Veranstaltungsregeln gibt, klare Benimm-Regeln für die Bewegung in öffentlichen geschlossenen wie auch öffentlichen Räumen im Freien, Besuchsbeschränkungen und Zusammenstehen in der Öffentlichkeit etc. – so nicht überhaupt das eine oder andere verboten ist – ist es nur sinnvoll und angebracht, dies in unseren „feiernden Rahmen“ zu übersetzen. Von daher kommt die Rede in einer kleinen Gemeinschaft [max. 10 Personen] zu feiern und eben andere davon, so leid es uns tut, „fernzuhalten“ [was eben auch das Schließen von Kirchen zur Folge hat].

[1] Dass diese Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/58/20210205) bis – vorläufig – 17.2.2021 gilt, hängt damit zusammen, dass pandemiebedingte Ausgangsbeschränkungen per Gesetz immer nur 10 Tage lang gelten können und zur Verlängerung daher auch den Hauptausschuss des Nationalrates passieren müssen.

Wage zu träumen LIV

gemeinsame Feier von Gottesdiensten

Immer wieder wird in diesen Tagen des Lockdowns von verschiedenen Seiten die Frage gestellt, wie unsere Kirche gleichsam eine Art „Lockdown“ für die Feier von Gottesdiensten „verhängt“ hat. Meist geschieht dies unreflektiert – sowohl von denen, die Kirche und damit auch die Freiheit der Religionsausübung kritisieren, wie auch von den einen oder anderen Gruppen innerhalb unserer Glaubensgemeinschaft.

Einige Gedanken möchte ich hier in diesen Tagen hierzu (erneut) verlieren.

Menschenrecht auf Religionsfreiheit und damit auch auf deren – gemeinschaftltiche -Ausübung
Auch wenn so manche in der Debatte im Heute unserer (westlichen) Welt auf dieses grundlegende Recht der Menschen hingewiesen werden zu müssen scheint, steht es. Für uns – und wohl auch für andere Religionen – kommt hinzu, dass dieses Recht auch persönlich und (!) gemeinschaftlich ausgeübt werden können muss. Damit fällt Religionsausübung unter die Grundrechte der Menschen – und dies auch dann, wenn einige in der Gesellschaft sich als a-religiös oder atheistisch bezeichnen. Daher: diese sind dann freilich auch nicht von den Folgerungen, die sich aus diesem Menschenrecht ergeben, betroffen. Sie können daher aber eben auch nicht, sich als „diskriminiert“ darstellen, da sie ja gar nicht betroffen sind von diesen Fragestellungen.

Staatliche Beschränkungen, die da und dort in den vergangenen Monaten der – gemeinschaftlich ausgeübten – Religion auferlegt wurden, müssen daher einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden [so jedenfalls hat es das deutsche Bundesverfassungsgericht während des 1. Lockdowns beurteilt]. Daher ergibt sich – und in Österreich wurde dies von Anfang an so behandelt – dass über die Art und Weise wie diese Freiheit gelebt werden kann, die Religionsgesellschaften selbst entscheiden.

Sinnvollerweise haben sich die verschiedenen Religionsgesellschaften daher in den vergangenen Monaten immer wieder selbst verpflichtet, allgemeine Maßnahmen für die Gesellschaft, die durch Gesetze und Verordnungen auferlegt werden, auf ihren „inneren Bereich“ anzuwenden. Solche „Selbstverpflichtungen“ orientieren sich an den übrigen Vorgaben und nehmen zugleich das „Heil“ der Gläubigen – einzeln und eben versammelt – in den Blick. Der Staat garantiert in den letzten Verordnungen daher die „persönliche Ausübung“ (vgl. §1, Abs. 1 3e der „4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“, die ab 8.2.2021 Gültigkeit hat[1]) und sagt in §15, Abs. 4, dass „Veranstaltungen zur Religionsausübung“ von der Verordnung nicht betroffen sind; §5 Abs. 10 derselben Verordnung meint nur, dass für solche die Abstands- und Maskenpflicht wie auch die Zahl derer die sich in geschlossenen öffentlichen Räumen [also etwa Kirchen] aufhalten sinngemäß anzuwenden sind. Extra geregelt sind Begräbnisse: hier macht es wenig Sinn, unterschiedliche Regelungen für die Feier der meist damit unmittelbar verbundenen Gottesdienste und des Grabgangs u.ä.m. innerkirchliche anzuwenden, wenn allgemein für Begräbnisse eine Höchstteilnehmerzahl verordnet ist. –

All das bedeutet freilich auch, dass alle anderen „Veranstaltungen“ und Tätigkeiten der Kirche/n und Religionsgesellschaften unter die staatlichen Verordnungen fallen (also etwa gemeinsames Arbeiten in geschlossenen Räumen, (Fort-)Bildungsveranstaltungen, Beherbergung etc.

[1] Dass diese Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/58/20210205) bis – vorläufig – 17.2.2021 gilt, hängt damit zusammen, dass pandemiebedingte Ausgangsbeschränkungen per Gesetz immer nur 10 Tage lang gelten können und zur Verlängerung daher auch den Hauptausschuss des Nationalrates passieren müssen.

Wage zu träumen LIII

Bemerkungen III

Immer wieder wurden in den letzten Wochen neue Regelungen bekanntgegeben – für das gesamte gesellschaftliche Leben wie auch die Feier der Gottesdienste. In begleitenden Briefen habe ich versucht, den Mitarbeitenden in der Seelsorge so manche Gedanken mitzugeben, die helfen soll/t/en, die uns Bischöfen notwendig erscheinenden Maßnahmen für das gemeinsame Feiern mitzutragen. In diesen Tagen will ich nun Abschnitte des Briefes vom 19.1. veröffentlichen, mit dem die Verlängerung des Lockdowns bekanntgegeben wurde.

Zuletzt hat mich ein Leserbrief in der Kleinen Zeitung bewegt: Dort war die Rede davon, auszuhalten, dass es andere Meinungen, dass es keine richtigen Antworten gebe, dass wir uns als Verantwortungs-träger mit Akzeptanz und Wertschätzung begegnen sollen, auch wenn wir nicht einer Meinung seien[1]. Es gilt, zwischen der eigenen Überzeugung und dem zu unterscheiden, was wir in unserer Verantwortung anderen vorleben und mitzuteilen haben. Auch hier gilt: Nur das gemeinsame Voran-schreiten ist Zeugnis, auch wenn es derzeit ein Suchen ist, und nicht der „eigene Dickschädel“.

Nun werden uns die Einschränkungen noch länger begleiten, auch wenn der Silberstreif der Impfung am Horizont aufgetaucht ist. Hier seien daher die verschiedenen Fragestellungen zusammengestellt.

  1. Allgemein gilt – und das ist bereits an die Regelungen ab 25. Jänner angepasst:
    * Regelmäßig Hände waschen: mit Seife, lauwarmem Wasser und mindestens 20 Sekunden lang.
    * Halten Sie den Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen von zwei Metern ein.
    * Halten Sie Kontakt über elektronische Medien – also auch Telearbeit, wenn irgendwie möglich.
    * Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause.
    * Mund-Nasen-Schutz mit FFP2-Maske wird dringend empfohlen.
    * Lüften von geschlossenen Räumen.
    * (größere) Menschenansammlungen – vor allem in geschlossenen Räumen und über längere Zeit – vermeiden. Auch die Auslandsreise-Genehmigungspflicht bleibt weiterhin in Kraft.
  2. Klar ist: außer bei gottesdienstlichen Feiern gelten für Priester, Diakone etc. dieselben Regeln wie für alle Bewohner Österreichs! Auch wir haben uns an Ausgangssperren, Einschränkung von realen Begegnungen etc. zu halten. Das bedeutet auch: für die Fastenzeit und Ostern, Vorbereitung auf Firmung, Erstkommunion u. a. m. sind auch heuer vielfach andere Formate zu finden, als wir sie gewohnt waren. Das Ressort Seelsorge&Gesellschaft wird hier erneut Materialien zusammenzustellen. […]
  3. d. Solange die Immunisierung der Bevölkerung nicht weit genug vorangeschritten ist, bitte ich er-neut, die Schnelltest-Möglichkeiten regelmäßig zu nutzen, die die öffentliche Hand in der ganzen Steiermark gratis anbietet (Anmeldung: https://steiermark.oesterreich-testet.at). […]

Ich danke den Vielen in den caritativen Einrichtungen und Initiativen, die die „Diakonia“ lebendig machen. Ich danke all jenen, die in der Verkündigung mit anderen unterwegs sind; etwa in „online-Bibelrunden“. Ich danke den unzähligen, die im Gebet vor Gott hintreten und ihm ihr Leben und das der Welt „hinhalten“. Ich danke den Vielen, die am Telefon oder anders seelsorgliche Begleitung an-bieten. Ich danke allen, die sich mühen, mit den neuen technischen Hilfsmitteln Besprechungen, Sitzungen und damit auch synodales Überlegen voranzubringen. Ich danke all jenen, die sich der Kranken annehmen – ob haupt- oder ehrenamtlich. Ich danke allen, die die offenen Kirchen als Raum gestalten, in denen sich Menschen gerne aufhalten und in denen unsere Sehnsucht wachgehalten bleibt, bald wieder in realer, großer Gemeinschaft feiern zu können. Ich danke allen, die die kleinen Gruppen der Mitfeiernden gut auswählen (Familienangehörige derer, die Intentionen abgeben u. a.). Ich danke allen, die den Dienst des stellvertretenden Feierns ernst nehmen und damit einen wichtigen Aspekt unseres Dienstes an den Menschen deutlich machen. Ich danke einfach so vielen, die in dieser Krise in irgendeiner Form ihr Vertrauen in Gott stärken: „Vergelt’s Gott!“

Ich möchte auf diesem Weg alle Priester und Diakone, alle die in der Seelsorge tätig sind, ermuntern, in Gelassenheit und Treue ihrem Dienst nachzukommen. Die Krise begleitet uns nun ein knappes Jahr und immer gilt: Die Menschen brauchen uns! Mit entschiedener Gelassenheit machen wir Sein Mit-uns-Sein deutlich, aber auch dadurch, wie wir staatliche wie kirchliche Regelungen vorleben! Gerade auf dem Weg hinaus aus der Pandemie erinnere ich an das neueste Buch unseres Papstes: „Wage zu träumen“, in dem er vieles anspricht, das uns nach der Pandemie wichtig sein sollte. Vielleicht lehrt ER uns auch, mehr und mehr „den Augenblick“ zu leben …


[1] Nachzulesen am 4.1., S. 44 in der Kleinen Zeitung [Autor: Ralf Eggartner: https://bit.ly/3nVG6Fx)