Ich bin in Jerusalem heute zum wiederholten Mal die „via dolorosa“ entlang gegangen. Mit Jugendlichen. Betend. Der Überlieferung nach soll auf diesem Weg Jesus das Kreuz hinaus auf Golgotha getragen haben. Der Kreuzweg endet in dem als Grabeskirche oder auch Auferstehungskirche bezeichneten Bauwerk. Auch dieses Mal bin ich mit innerer Ergriffenheit auf diesen kleinen Hügel in dieser bedeutsamen Kirche der Christenheit hinaufgestiegen – zu jenem Ort, an dem Jesus am Karfreitag sein irdisches Leben aufgrund des Todesurteils ausgehaucht hat. Daher wird mit Tod und Auferstehung Jesu für die Christen weltweit, egal welcher Konfession sie angehören, das Bedeutendste für ihren Glauben und ihr Leben ausgesagt: der Mensch gewordene Sohn Gottes hat bis zuletzt geliebt.
Erinnerung daran braucht gesonderte Zeit, braucht eine eigene Form, sie muss gefeiert werden. Im Jahreslauf wird dies besonders an den „Heiligen drei Tage des Leidens, Sterbens und Auferstehens unseres Herren“ begangen.
Der Auferstehungstag Christi – der Sonntag – als der erste Tag der Woche hat sich im Verlauf der Entwicklung des Christentums bald den Charakter eines geschützten Wochen-Feiertags „errungen“. Dem gleichsam in die Menschheit eingegrabenen Wochenrhythmus – sechs Tage Arbeit und ein Tag Ruhe – wurde damit ein sinnstiftender Inhalt beigefügt. In der Geschichte da und dort auftretende Versuche der Neuordnung einer Woche scheiterten. –
Weitere Feiertage im Laufe eines Jahres wurden und werden mitunter aufgrund besonderer gesellschaftlicher Rahmenbedingungen eingeführt. Zum Wohle der Menschen. Denn: die Menschen einer Gesellschaft müssen sich immer wieder ihrer selbst und damit auch ihrer Herkunft vergewissern. Feiern aber braucht Zeit. Feiern benötigt daher Frei-Zeit.
In modernen Gesellschaften werden allerdings zunehmend uralte Traditionen infrage gestellt; die Begründungen hierfür scheinen aufs erste plausibel. Die wesentliche Abfolge von Arbeits- und Ruhetagen aber ist nicht so einfach verhandelbar, weil sie der Entfaltung des Menschen in allen seinen Dimensionen dient. Dazu gehören unter anderem die Nichtverfügbarkeit des Menschen auch in seiner Dimension der Ruhe und des nicht Arbeitens – dies wird meines Erachtens auch schon in der Bezeichnung von Arbeit im lateinischen „neg-otium“ deutlich, eben als Verneinung des Müßiggangs.
In Österreich haben wir 13 „gesetzliche Feiertage“. Einige davon sind im zwischenstaatlichen Vertrag (Konkordat) zwischen der Republik und dem Heiligen Stuhl fixiert und damit gesetzliche Feiertage, auch wenn ihre Herkunft eindeutig dem Christentum zuzuordnen ist, dem sich ein Großteil der österreichischen Bevölkerung zugehörig fühlt (1.1., 6.1., Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, 15.8., 1.11., 8.12., 25.12.) [1]. Manche andere Feiertage laden zur Selbstvergewisserung als Bürger eines Staates ein (vgl. Nationalfeiertag, 1. Mai). Wieder andere Feiertage sind zwar mit christlichen Festen in Beziehung, staatlich geschützt, aber – streng betrachtet – keine kirchliche Feiertage (Ostermontag, Pfingstmontag, 26.12.).
Wie am Beispiel des 8. Dezember deutlich wird, wird die Selbstvergewisserung einer Gesellschaft in jüngster Zeit immer wieder infrage gestellt; so etwa muss der Grund des österreichischen Nationalfeiertags immer und immer wieder in Erinnerung gerufen werden.
Nunmehr scheinen wir in der Debatte einen nächsten dieser Tage der Selbstvergewisserung infrage zu stellen. Durch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes wurde es als diskriminierend angesehen, dass es nur für Angehörige bestimmter Religionsbekenntnisse einen Feiertag gibt, der nicht für die anderen gilt. Die Regelung für einen gesetzlichen Feiertag für Angehörige gewisser Religionsbekenntnisse ist aufgehoben. Durch unsere Bundesregierung wurde nunmehr einer First der Karfreitag in einen halben „gesetzlichen Feiertag für alle“ umgewandelt. Jedenfalls wird dieser Vorschlag nun unserer Volksvertretung zum Beschluss vorgelegt werden.
Als ich nun mit den Jugendlichen unserer Reise in diesen Tagen in der Grabeskirche am Hügel von Golgotha stand, sind mir all diese Gedanken und all die Stellungnahmen der vergangenen Tage durch den Kopf gegangen.
- „Tragen wir Christen nicht mehr zur Selbstvergewisserung unserer Gesellschaft genügend bei?“ –
- „Bedeuten Feiertage in unserer immer flexibler werdenden Gesellschaft eigentlich nur mehr Verhinderung wirtschaftlicher Prosperität?“ –
- „Sind Feiertage wirklich nicht mehr als freie Tage?“ –
- „Wie steht es um den Schutz und damit verbunden die Rechte von Minderheiten in unserer Gesellschaft?“
Alles zusammen – und hier müsste wahrscheinlich noch viel mehr benannt werden – würde sich meines Erachtens sehr gut dafür eignen, prinzipiell Fragen des Zusammenhalts unserer Gesellschaft, die immer pluraler wird, neu und vertieft zu stellen.
Gesetzliche Regelungen sind hierfür meines Erachtens zu wenig, wenn auch notwendig. Im konkreten Fall wurden zwar die am meisten Betroffenen gehört, scheinbar aber keine der von ihnen angebotenen Lösungen für gut befunden. Das, was nun das österreichische Parlament beschließen soll, ist aber alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Gerade in einer Gesellschaft, die auch von wirtschaftlichen Interessen geleitet wird. Gerade in einer Gesellschaft, deren Bewohner sich großteils einer Religionsgesellschaft zugehörig fühlen. Gerade in einer Gesellschaft, die zunehmend nicht mehr das Verbindende zu suchen scheint, sondern in der scheinbar mit bloßem entweder-oder, bloßer Schwarzweißmalerei komplexe Fragestellungen beantwortet werden.
Wenn alle Beteiligten wirklich wollten, davon bin ich überzeugt, müsste es möglich sein, Lösungen zu finden, auch für die komplexesten Phänomene, die viele Interessen zusammenführen.
So zu agieren braucht Zeit, braucht hinhören, braucht ernst gemeinte gemeinsame Überlegungen, braucht Auseinandersetzung auch mit (politisch) Andersdenkenden usw.
Ich verstehe zutiefst die Argumente meiner evangelischen Brüder und Schwestern und teile sie auch. Man muss sie nicht in Erinnerung rufen, denn sie sind plausibel und die Evangelischen, die Methodisten und Altkatholiken haben gute Lösungen für alle vorgeschlagen. Auch die Debatten rund um den sogenannten „Einkaufsfeiertag“ – eigentlich ein „Unwort“ – 8. Dezember machen meines Erachtens nur deutlich, dass wir uns gemeinsam grundsätzlicher Fragen zu stellen haben.
Lassen wir die Chancen neuen Miteinanders in Österreich nicht einfach vorübergehen.
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[1] Ein weiterer dort vermerkter Feiertag (29.6.) wurde gestrichen, der 8.12. wurde mittlerweile innerhalb eines gewissen Zeitrahmens und unter gewissen Bedingungen für Einkaufsmöglichkeiten aufgegeben.