46. „milde Gaben“
Kapitel XI der Instruktion ist meines Erachtens „der Fremdkörper“ schlechthin. Es geht darin um die Gaben der Gläubigen für gottesdienstliche Feiern. Wenn dies schon ein wichtiges Thema ist, das angesprochen werden muss in einem solchen Schreiben, dann müsste es wohl unter der „Vermögensverwaltung“ einen entsprechenden Platz finden. Was dies mit der „pastoralen Umkehr“ der Pfarren zu tun hat, die sich hauptsächlich um strukturelle Veränderungsfragen und die Art und Weise wie Seelsorge angelegt werden soll, ist und bleibt zu fragen.
Freilich: mit gerade diesen Gaben ist sorgsam umzugehen, damit keinesfalls der Eindruck von „Kauf“ von geistlichen Gütern entsteht – dies scheint wohl da und dort in der Weltkirche problematisch zu sein. Andererseits – und die Instruktion bemerkt dies selbst – werden diese freiwilligen (!) Gaben ja zum Unterhalt der Pfarre wie auch dem der Amtsträger gegeben und sind daher Gelder, die unter dem missionarischen Aspekt der Kirche zu verwenden sind. Dennoch ist ein eigenes Kapitel für diese Thematik (118-121) für mich jedenfalls reichlich übertrieben.
Zugleich ist aber eben auch erneut die Weltdimension einer solchen Veröffentlichung zu bedenken: Vielfach leben Priester und Gemeinden von den Gaben und Spenden des Volkes. In Gegenden wie der unsrigen, in der es einen Kirchenbeitrag[1] gibt, die wesentliche Teile dieses Anliegens übernimmt, ist die Höhe der Gaben zu vernachlässigen[2]. Dass gegebenenfalls – gerade aufgrund unserer spezifischen Situation der Kirchenfinanzierung auf dem Gebiet der „milden Gaben“ für die Feier der Sakramente immer wieder neue Überlegungen angestellt werden sollten – hier wird auch viel für andere Diözesen in der Welt geleistet[3] – sollte selbstverständlich sein. Zugleich wird aber, soll diesem abschließenden Kapitel doch auch im Verstehenshorizont dieser Betrachtungen Positives abgewonnen werden, erneut deutlich, wofür Kirche stehen und gelebt werden soll und daher auch das Geld, das sie zu verwalten hat: es geht um den Einsatz für die Gesellschaft – rund um die Welt.
[1] In den Diözesen der BRD eine „Kirchensteuer“.
[2] In Österreich werden etwa € 9,00 für die Feier der Messe erbeten; hinzu kommen dann ggf. noch Kosten für die musikalische Gestaltung. Den Diözesen ist es überlassen, den Betrag zu splitten in einen Teil für den Priester und in einen Teil für die Kirche, da ja Kerzen, Beleuchtung etc. bei gottesdienstlichen Feiern anfallen. Was die übrigen „Gebühren“ („Stolare“) anlangt so sind diese ebenfalls – aufgrund des Kirchenbeitrages – in der Höhe gering, sind aber in den Diözesen unterschiedlich geregelt.
[3] Es gibt wohl etliche Pfarren, die sogenannte Messintentionen Priestern in der sog. „3. Welt“ zur Verfügung stellen. Ich weiß auch von vielen Priestern, die von vornherein diese Gelder wohltätigen Zwecken zuführen, für die sie bestimmt sind.