Wage zu träumen – LVI

gemeinsame Feier von Gottesdiensten II

Liturgie zu feiern ist eigentlich immer ein gemeinschaftliches Ereignis, auch wenn es „allein“ vollzogen wird, weil es „Tun der Kirche“ ist: So etwa beten vielfach die Diakone und Priester das Stundengebet der Kirche stellvertretend für alle allein. Aus meinem Leben weiß ich: ich „genieße“ es wirklich, wenn das eine oder andere Mal in der einen oder anderen Situation gemeinsam und in der Kirche gebetet wurde. Daher ist die freie Religionsausübung immer auch in unserem Verständnis mit dem Gemeinschaftsaspekt verbunden.

Das Momentum der Stellvertretung, mit dem wir vor Gott hintreten, ist in den letzten Jahrzehnten praktisch verschwunden bzw. nicht bewusst gewesen. Schon in den letzten Jahren wurde dieser Dienst einiger für die vielen neu bewusst: die Zahlen der Mitfeiernden der sonntäglichen Eucharistie nahmen ständig ab. – Freilich: mehrere hunderttausend Gläubige feiern nach wie vor den Sonntag in unseren Kirchen, an manchen Feiertagen sind diese „übervoll“. All diese Erfahrungen „behindern“ die Erkenntnis, dass dies dennoch „nur ein Teil“ aller sind, die den Tag der Auferstehung durch die gottesdienstliche und damit gemeinschaftliche Feier hochhalten soll/t/en. Das Zusammenkommen am ersten Tag der Woche ist bekanntlich schon biblischen Ursprungs und auf uns im Heute gekommen: es besteht „Notwendigkeit“ für uns, uns dieser rettenden, dieser erlösenden Tat Gottes zu erinnern. Und dennoch – auch schon biblisch: „Lasst uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander, und das umso mehr, als ihr seht, dass der Tag naht!“ (Hebr 20,15)

Wenn die österreichischen Bischöfe die Zahl der Mitfeiernden bei ihren Gottesdiensten in den vergangenen Monaten immer wieder beschränken mussten, dann ließen sie sich immer von denselben Fragestellungen leiten, die sich auf Ratschläge von Experten stützten, und im Übrigen analog den durch die staatlichen Regelungen getroffenen Maßnahmen orientierten. Denn: wir haben als Christen gleichsam in unsere DNA ein dreifaches eingeschrieben: Du „sollst [..] den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit deinem ganzen Denken und mit deiner ganzen Kraft. Als zweites kommt hinzu: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (Mk 12,30f.) Auch wenn das Heil der Menschen das „Ziel“ ist und nie nur die leibliche Unversehrtheit auf Erden, ist nicht nur das persönliche Heil, sondern auch das Miteinander einzubeziehen, da ich immer als einzelne Person mit meiner Freiheit die anderen im Blick zu haben habe[1].

  • Abstand: im Wissen darum, dass physischer Abstand zwischen einzelnen Personen die Ausbreitung des Virus verhindert, das die Menschheit in diesen Monaten „immer besser kennenlernt“ – auch in seinen Mutationen, gilt es also Abstandsregeln zu erlassen;
  • geschlossene Räume: schon in der ersten Phase der Pandemie war klar, dass sich SARS-CoV-2 vor allem durch Tröpfcheninfektion, aber auch und vor allem durch Aerosole ausbreitet[2], daher Zusammenkünfte mehrerer Personen in 1 Raum möglichst zu meiden oder kurz zu halten sind; auch hilft die Beschränkung der Zahl an Personen im selben Raum.[3]
  • Lüften: Viren werden durch Luftbewegungen am ehesten „zerstäubt“: daher gilt es geschlossene Räume möglichst gut durch Stoß- oder Querlüftungen zu „reinigen“. In Kirchen funktioniert dies meist nur durch Öffnen von Türen, über Fenster ist dies gezielt nur sehr vereinzelt möglich.
  • (Hände-)Hygiene: Auf Hygiene ist – ob der Weiterverbreitung durch Tröpfcheninfektion – ganz besonderer Wert zu legen.[4] Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist hierfür eine große Hilfe.

Schließlich galt und gilt es, die immer wieder benannten „vulnerablen Gruppen“ (Ältere, Personen mit Vorerkrankungen etc.) im Blick zu haben, die üblicher Weise, was die Mitfeiern anlangt, die stärkste Gruppe an Menschen ist, die Gottesdienste „besuchen“[5].

Freilich: die freiwillige Selbstbeschränkung auf kleine feiernde Gruppen[6] ist eine alles andere als leichtfertig getroffene schwere Beeinträchtigung des Selbstverständnisses; die Bezeichnung als „Verzicht auf öffentliche Gottesdienste“ hatte ursprünglich mit dem Betretungsverbot von „öffentlichen Räumen“ zu tun, das erst in den neusten Verordnungen – wenn ich mich recht entsinne nach dem COVID-Gesetz im Herbst 2020 – abgeändert wurde.


[1] Interessant ist hier für mich, dass es eben etwa auch den Straftatbestand der „Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten“ gibt.

[2] vgl. hierzu meinen Eintrag vom 5.5.2020: https://krautwaschl.info/umgang-mit-regelungen/.

[3] hier ist zusätzlich daran zu erinnern, dass etwa die Raumhöhe und damit mehr zu Verfügung stehender Luftraum nichts hilft, da Aerosole praktisch nicht aufsteigen, sondern nur langsam zu Boden sinken [vgl. oben].

[4] Eine Randbemerkung sei hier auch angebracht: oftmals wurde ich angegangen, wieso denn die Mundkommunion in unserer Diözese zwischenzeitlich immer wieder verboten wurde. Eine Antwort ergibt sich aus den eben benannten Grundregeln: in die Hand gespendet von einer unmittelbar vorher desinfizierten Hand, kann am ehesten ein Abstand zwischen Spender und Empfänger gewahrt werden. Auch wenn das kurzzeitige Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt ist, kann und soll m.E. auch hier in der Abwägung von unterschiedlichen Möglichkeiten die den üblichen Regeln am nähesten kommende angewendet werden.

[5] Daher war es von Anfang ein Prinzip unserer Rahmenordnungen, Richtlinien und Maßnahmen, zu betonen, dass Personen, die sich krank fühlen, einer Risikogruppe angehören etc. gottesdienstlichen Feiern fernbleiben sollten.

[6] Man rufe sich nur immer wieder in Erinnerung, dass da und dort auch rund um Gottesdienste weltweit sogenannte „Infektionscluster“ aufgetreten sind