Wage zu träumen LVII

gemeinsame Feier von Gottesdiensten III

Andere über die (Sonntags-)Messe hinausgehenden gottesdienstlichen Feiern werden in der Debatte leider nur allzu oft vergessen. Die Forderung „Gebt uns unsere Messe wieder!“, die da und dort erhoben wurde und wird, vergisst leider, dass nicht wir die Messe in der Hand, vergisst die weltkirchliche Situation, vergisst die Situation so manchen gläubigen Flüchtlings und vergisst darauf, dass Kirche eben bei weitem mehr ist als die Messfeier und erst recht mehr ist als Kommunionempfang[1]. Reale Begegnung mit dem Auferstandenen geschieht auch in der Begegnung mit dem Wort Gottes und mit dem Nächsten (vgl. Mt 25) wie auch mit dem geweihten Amtsträger, der Christus zeichenhaft repräsentiert.

Was ich in diesem zweiten Beitrag aber vor allem betrachten will, sind Situationen etwa wie die stärkende Nähe bei den Kranken (Salbung, Kommunion), die Feier der Versöhnung, aber auch das gläubige Abschiednehmen. – Da ist im 1. Lockdown manches nicht gesehen oder übersehen worden. Nunmehr ist Seelsorge in Krankenhäusern und Pflegeheimen garantiert, nunmehr sind Besuche naher Angehöriger, vor allem wenn es darum geht, Sterbende zu begleiten, erlaubt. Es sei auch daran erinnert, dass wir in unserer Diözese schon im 1. Lockdown im Frühjahr 2020 innerhalb kürzester Zeit für die Spendung der Krankensalbung in Krankenhäusern und den COVID-Stationen eine „Hotline“ unkompliziert eingerichtet haben, unter der Priester [die nicht einer Risikogruppe angehören] rund um die Uhr für Notfälle der sakramentalen Begleitung erreichbar waren. Auch wurde recht bald die Möglichkeit der Krankenkommunion unter bestimmten Hygienauflagen eingeräumt etc., denn: gerade jene, die krank sind und leiden, sind auf die Nähe des Herrn im Zeichen der Eucharistie [und damit sinnenfällig wahrnehmbar] noch deutlicher angewiesen als Gesunde.

Wieder anders zu betrachten ist die Frage der Begräbnisse: auch hier wurde in den staatlichen Regelungen eindeutig mit der Zeit viel gelernt, ist doch das Abschiednehmen von uns lieben Menschen nicht nur „Gewohnheit“, sondern einer notwendigen „Kultur des Sterbens“ geschuldet, die eigentlich human sich nennende Gesellschaften auszeichnen sollte. Die derzeit geltende Obergrenze an Mitfeiernden (50 Personen) macht den Spagat zwischen der Notwendigkeit gemeinschaftlichen Abschiednehmens und der Gesundheits-Fürsorge und -vorsorge deutlich[2].

Schließlich sei noch ein kurzes Wort anderen sakramentlichen Feiern gewidmet, ohne mich darauf näher einzulassen: Taufen und Hochzeiten. Theologisch haben beide Feiern unterschiedliches Gewicht. Andererseits beschränken sich diese in den meisten Fällen nicht nur auf die Zeremonie in einer Kirche, sondern sind auch mit darüber hinausgehenden Festivitäten verbunden, zu denen vielfach mehrere Menschen aus unterschiedlichen Gegenden zusammenkommen, was wiederum die Virusverbreitung erhöht. Daher gilt: Nottaufen sind freilich immer möglich, aber andere Formen der Feier sind eben so gut es möglich ist zu verschieben.

Und darüber hinaus haben wir wohl in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend verlernt, dass die erste Kirche, in die wir hineinwachsen, das eigene familiäre Umfeld zu Hause ist. Dies zu vertiefen, wird wohl Aufgabe auch der kommenden Zeit sein, denn: erst wenn wir die Notwendigkeit des gemeinsamen Ein- und Hintretens vor Gott in der Familie (neu) entdecken, werden die Feiern in der größeren Gemeinde bedeutsamer werden[3].


[1] Für mich ist ja auch interessant, dass es Zeiten gegeben hat, in der es klar war, eigentlich „nicht“ zur Kommunion zu gehen. Daher hat sich Papst Pius X. herausgefordert gesehen, das „Oftkommuniondekret“ zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu erlassen. Mit der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde dann deutlich, dass zur Feier der Eucharistie „wesentlich“ die Kommunion der Gläubigen, nicht nur des Priesters, gehört (was nicht heißt, dass automatisch immer zur Kommunion geschritten werden soll). Diese nunmehr rund 50 Jahre bestehende Praxis wird nunmehr in manchen Debatten hochstilisiert zum Nonplusultra bekennenden Katholischseins.

[2] Dass durch die kirchliche Begräbnisfeier hier auch mitunter Schwierigkeiten entstehen sei nicht verheimlicht: gelten nun in Kirchen bei Begräbnismessen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beerdigung stehen, die kirchlich erlassenen Regelungen für Gottesdienste oder die staatlichen für Begräbnisse?

[3] Vgl. hierzu das Interview von Kardinal Mario Grech, das er als neu ernannter Generalsekretär der Bischofssynode im Oktober 2020 gegeben hat, und das ich hier – in persönlicher, nicht autorisierter Übersetzung – wiedergegeben habe: https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-i/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-ii/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-iii/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-iv/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-v/; https://krautwaschl.info/kirche-im-lockdown-vi/