Wage zu träumen – LVI

gemeinsame Feier von Gottesdiensten II

Liturgie zu feiern ist eigentlich immer ein gemeinschaftliches Ereignis, auch wenn es „allein“ vollzogen wird, weil es „Tun der Kirche“ ist: So etwa beten vielfach die Diakone und Priester das Stundengebet der Kirche stellvertretend für alle allein. Aus meinem Leben weiß ich: ich „genieße“ es wirklich, wenn das eine oder andere Mal in der einen oder anderen Situation gemeinsam und in der Kirche gebetet wurde. Daher ist die freie Religionsausübung immer auch in unserem Verständnis mit dem Gemeinschaftsaspekt verbunden.

Das Momentum der Stellvertretung, mit dem wir vor Gott hintreten, ist in den letzten Jahrzehnten praktisch verschwunden bzw. nicht bewusst gewesen. Schon in den letzten Jahren wurde dieser Dienst einiger für die vielen neu bewusst: die Zahlen der Mitfeiernden der sonntäglichen Eucharistie nahmen ständig ab. – Freilich: mehrere hunderttausend Gläubige feiern nach wie vor den Sonntag in unseren Kirchen, an manchen Feiertagen sind diese „übervoll“. All diese Erfahrungen „behindern“ die Erkenntnis, dass dies dennoch „nur ein Teil“ aller sind, die den Tag der Auferstehung durch die gottesdienstliche und damit gemeinschaftliche Feier hochhalten soll/t/en. Das Zusammenkommen am ersten Tag der Woche ist bekanntlich schon biblischen Ursprungs und auf uns im Heute gekommen: es besteht „Notwendigkeit“ für uns, uns dieser rettenden, dieser erlösenden Tat Gottes zu erinnern. Und dennoch – auch schon biblisch: „Lasst uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander, und das umso mehr, als ihr seht, dass der Tag naht!“ (Hebr 20,15)

Wenn die österreichischen Bischöfe die Zahl der Mitfeiernden bei ihren Gottesdiensten in den vergangenen Monaten immer wieder beschränken mussten, dann ließen sie sich immer von denselben Fragestellungen leiten, die sich auf Ratschläge von Experten stützten, und im Übrigen analog den durch die staatlichen Regelungen getroffenen Maßnahmen orientierten. Denn: wir haben als Christen gleichsam in unsere DNA ein dreifaches eingeschrieben: Du „sollst [..] den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit deinem ganzen Denken und mit deiner ganzen Kraft. Als zweites kommt hinzu: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (Mk 12,30f.) Auch wenn das Heil der Menschen das „Ziel“ ist und nie nur die leibliche Unversehrtheit auf Erden, ist nicht nur das persönliche Heil, sondern auch das Miteinander einzubeziehen, da ich immer als einzelne Person mit meiner Freiheit die anderen im Blick zu haben habe[1].

  • Abstand: im Wissen darum, dass physischer Abstand zwischen einzelnen Personen die Ausbreitung des Virus verhindert, das die Menschheit in diesen Monaten „immer besser kennenlernt“ – auch in seinen Mutationen, gilt es also Abstandsregeln zu erlassen;
  • geschlossene Räume: schon in der ersten Phase der Pandemie war klar, dass sich SARS-CoV-2 vor allem durch Tröpfcheninfektion, aber auch und vor allem durch Aerosole ausbreitet[2], daher Zusammenkünfte mehrerer Personen in 1 Raum möglichst zu meiden oder kurz zu halten sind; auch hilft die Beschränkung der Zahl an Personen im selben Raum.[3]
  • Lüften: Viren werden durch Luftbewegungen am ehesten „zerstäubt“: daher gilt es geschlossene Räume möglichst gut durch Stoß- oder Querlüftungen zu „reinigen“. In Kirchen funktioniert dies meist nur durch Öffnen von Türen, über Fenster ist dies gezielt nur sehr vereinzelt möglich.
  • (Hände-)Hygiene: Auf Hygiene ist – ob der Weiterverbreitung durch Tröpfcheninfektion – ganz besonderer Wert zu legen.[4] Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist hierfür eine große Hilfe.

Schließlich galt und gilt es, die immer wieder benannten „vulnerablen Gruppen“ (Ältere, Personen mit Vorerkrankungen etc.) im Blick zu haben, die üblicher Weise, was die Mitfeiern anlangt, die stärkste Gruppe an Menschen ist, die Gottesdienste „besuchen“[5].

Freilich: die freiwillige Selbstbeschränkung auf kleine feiernde Gruppen[6] ist eine alles andere als leichtfertig getroffene schwere Beeinträchtigung des Selbstverständnisses; die Bezeichnung als „Verzicht auf öffentliche Gottesdienste“ hatte ursprünglich mit dem Betretungsverbot von „öffentlichen Räumen“ zu tun, das erst in den neusten Verordnungen – wenn ich mich recht entsinne nach dem COVID-Gesetz im Herbst 2020 – abgeändert wurde.


[1] Interessant ist hier für mich, dass es eben etwa auch den Straftatbestand der „Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten“ gibt.

[2] vgl. hierzu meinen Eintrag vom 5.5.2020: https://krautwaschl.info/umgang-mit-regelungen/.

[3] hier ist zusätzlich daran zu erinnern, dass etwa die Raumhöhe und damit mehr zu Verfügung stehender Luftraum nichts hilft, da Aerosole praktisch nicht aufsteigen, sondern nur langsam zu Boden sinken [vgl. oben].

[4] Eine Randbemerkung sei hier auch angebracht: oftmals wurde ich angegangen, wieso denn die Mundkommunion in unserer Diözese zwischenzeitlich immer wieder verboten wurde. Eine Antwort ergibt sich aus den eben benannten Grundregeln: in die Hand gespendet von einer unmittelbar vorher desinfizierten Hand, kann am ehesten ein Abstand zwischen Spender und Empfänger gewahrt werden. Auch wenn das kurzzeitige Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt ist, kann und soll m.E. auch hier in der Abwägung von unterschiedlichen Möglichkeiten die den üblichen Regeln am nähesten kommende angewendet werden.

[5] Daher war es von Anfang ein Prinzip unserer Rahmenordnungen, Richtlinien und Maßnahmen, zu betonen, dass Personen, die sich krank fühlen, einer Risikogruppe angehören etc. gottesdienstlichen Feiern fernbleiben sollten.

[6] Man rufe sich nur immer wieder in Erinnerung, dass da und dort auch rund um Gottesdienste weltweit sogenannte „Infektionscluster“ aufgetreten sind

Wage zu träumen LV

gemeinsame Feier von Gottesdiensten I

„Öffentlichkeit“

Bevor in einem weiteren Schritt kurz auch Überlegungen dargestellt werden, wieso wir Bischöfe uns gemeinsam mit den anderen Religionsgesellschaften dem Staat gegenüber verpflichtet haben, eine innere Ordnung für die Feier von Gottesdiensten zu erlassen (die Österreichische Bischofskonferenz veröffentlichte immer wieder die danach von uns beschlossene „Rahmenordnung“, die dann jeder Bischof für seine Diözese in Richtlinien bzw. (An-)Weisungen geltend gemacht hat), sei noch eine Zwischenbemerkung zum Begriff „öffentlich“ eingefügt.

„Öffentliche Orte“ im Sinne des Gesetzgebers sind solche, die (prinzipiell) „einfach“ zugänglich sind. Solche Räume sind also nicht nur im Freien, sondern auch in Innenbereichen zu finden. Kirchen fallen also von Haus aus darunter, auch wenn sie auf- und zugesperrt werden. Das Betreten öffentlicher Räume unterliegt in der 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung (§2)[1] gewissen Auflagen; darüber hinaus ist allgemein das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur in Ausnahmenfällen, die dort geregelt werden (§1), erlaubt.

Wenn also in unseren Rahmenordnungen immer wieder davon die Rede ist, dass „öffentliche Gottesdienste“ nicht gefeiert werden, dann meint dies nicht die Öffentlichkeit, die jeder Gottesdienst von Haus aus hat, weil er „Tun der Kirche“ ist, sondern jene, die rechtlich eben einen „öffentlichen Ort“ kennzeichnet. Da es im gesellschaftlichen Leben klare Veranstaltungsregeln gibt, klare Benimm-Regeln für die Bewegung in öffentlichen geschlossenen wie auch öffentlichen Räumen im Freien, Besuchsbeschränkungen und Zusammenstehen in der Öffentlichkeit etc. – so nicht überhaupt das eine oder andere verboten ist – ist es nur sinnvoll und angebracht, dies in unseren „feiernden Rahmen“ zu übersetzen. Von daher kommt die Rede in einer kleinen Gemeinschaft [max. 10 Personen] zu feiern und eben andere davon, so leid es uns tut, „fernzuhalten“ [was eben auch das Schließen von Kirchen zur Folge hat].

[1] Dass diese Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/58/20210205) bis – vorläufig – 17.2.2021 gilt, hängt damit zusammen, dass pandemiebedingte Ausgangsbeschränkungen per Gesetz immer nur 10 Tage lang gelten können und zur Verlängerung daher auch den Hauptausschuss des Nationalrates passieren müssen.

Wage zu träumen LIV

gemeinsame Feier von Gottesdiensten

Immer wieder wird in diesen Tagen des Lockdowns von verschiedenen Seiten die Frage gestellt, wie unsere Kirche gleichsam eine Art „Lockdown“ für die Feier von Gottesdiensten „verhängt“ hat. Meist geschieht dies unreflektiert – sowohl von denen, die Kirche und damit auch die Freiheit der Religionsausübung kritisieren, wie auch von den einen oder anderen Gruppen innerhalb unserer Glaubensgemeinschaft.

Einige Gedanken möchte ich hier in diesen Tagen hierzu (erneut) verlieren.

Menschenrecht auf Religionsfreiheit und damit auch auf deren – gemeinschaftltiche -Ausübung
Auch wenn so manche in der Debatte im Heute unserer (westlichen) Welt auf dieses grundlegende Recht der Menschen hingewiesen werden zu müssen scheint, steht es. Für uns – und wohl auch für andere Religionen – kommt hinzu, dass dieses Recht auch persönlich und (!) gemeinschaftlich ausgeübt werden können muss. Damit fällt Religionsausübung unter die Grundrechte der Menschen – und dies auch dann, wenn einige in der Gesellschaft sich als a-religiös oder atheistisch bezeichnen. Daher: diese sind dann freilich auch nicht von den Folgerungen, die sich aus diesem Menschenrecht ergeben, betroffen. Sie können daher aber eben auch nicht, sich als „diskriminiert“ darstellen, da sie ja gar nicht betroffen sind von diesen Fragestellungen.

Staatliche Beschränkungen, die da und dort in den vergangenen Monaten der – gemeinschaftlich ausgeübten – Religion auferlegt wurden, müssen daher einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden [so jedenfalls hat es das deutsche Bundesverfassungsgericht während des 1. Lockdowns beurteilt]. Daher ergibt sich – und in Österreich wurde dies von Anfang an so behandelt – dass über die Art und Weise wie diese Freiheit gelebt werden kann, die Religionsgesellschaften selbst entscheiden.

Sinnvollerweise haben sich die verschiedenen Religionsgesellschaften daher in den vergangenen Monaten immer wieder selbst verpflichtet, allgemeine Maßnahmen für die Gesellschaft, die durch Gesetze und Verordnungen auferlegt werden, auf ihren „inneren Bereich“ anzuwenden. Solche „Selbstverpflichtungen“ orientieren sich an den übrigen Vorgaben und nehmen zugleich das „Heil“ der Gläubigen – einzeln und eben versammelt – in den Blick. Der Staat garantiert in den letzten Verordnungen daher die „persönliche Ausübung“ (vgl. §1, Abs. 1 3e der „4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“, die ab 8.2.2021 Gültigkeit hat[1]) und sagt in §15, Abs. 4, dass „Veranstaltungen zur Religionsausübung“ von der Verordnung nicht betroffen sind; §5 Abs. 10 derselben Verordnung meint nur, dass für solche die Abstands- und Maskenpflicht wie auch die Zahl derer die sich in geschlossenen öffentlichen Räumen [also etwa Kirchen] aufhalten sinngemäß anzuwenden sind. Extra geregelt sind Begräbnisse: hier macht es wenig Sinn, unterschiedliche Regelungen für die Feier der meist damit unmittelbar verbundenen Gottesdienste und des Grabgangs u.ä.m. innerkirchliche anzuwenden, wenn allgemein für Begräbnisse eine Höchstteilnehmerzahl verordnet ist. –

All das bedeutet freilich auch, dass alle anderen „Veranstaltungen“ und Tätigkeiten der Kirche/n und Religionsgesellschaften unter die staatlichen Verordnungen fallen (also etwa gemeinsames Arbeiten in geschlossenen Räumen, (Fort-)Bildungsveranstaltungen, Beherbergung etc.

[1] Dass diese Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/58/20210205) bis – vorläufig – 17.2.2021 gilt, hängt damit zusammen, dass pandemiebedingte Ausgangsbeschränkungen per Gesetz immer nur 10 Tage lang gelten können und zur Verlängerung daher auch den Hauptausschuss des Nationalrates passieren müssen.

Wage zu träumen LIII

Bemerkungen III

Immer wieder wurden in den letzten Wochen neue Regelungen bekanntgegeben – für das gesamte gesellschaftliche Leben wie auch die Feier der Gottesdienste. In begleitenden Briefen habe ich versucht, den Mitarbeitenden in der Seelsorge so manche Gedanken mitzugeben, die helfen soll/t/en, die uns Bischöfen notwendig erscheinenden Maßnahmen für das gemeinsame Feiern mitzutragen. In diesen Tagen will ich nun Abschnitte des Briefes vom 19.1. veröffentlichen, mit dem die Verlängerung des Lockdowns bekanntgegeben wurde.

Zuletzt hat mich ein Leserbrief in der Kleinen Zeitung bewegt: Dort war die Rede davon, auszuhalten, dass es andere Meinungen, dass es keine richtigen Antworten gebe, dass wir uns als Verantwortungs-träger mit Akzeptanz und Wertschätzung begegnen sollen, auch wenn wir nicht einer Meinung seien[1]. Es gilt, zwischen der eigenen Überzeugung und dem zu unterscheiden, was wir in unserer Verantwortung anderen vorleben und mitzuteilen haben. Auch hier gilt: Nur das gemeinsame Voran-schreiten ist Zeugnis, auch wenn es derzeit ein Suchen ist, und nicht der „eigene Dickschädel“.

Nun werden uns die Einschränkungen noch länger begleiten, auch wenn der Silberstreif der Impfung am Horizont aufgetaucht ist. Hier seien daher die verschiedenen Fragestellungen zusammengestellt.

  1. Allgemein gilt – und das ist bereits an die Regelungen ab 25. Jänner angepasst:
    * Regelmäßig Hände waschen: mit Seife, lauwarmem Wasser und mindestens 20 Sekunden lang.
    * Halten Sie den Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen von zwei Metern ein.
    * Halten Sie Kontakt über elektronische Medien – also auch Telearbeit, wenn irgendwie möglich.
    * Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause.
    * Mund-Nasen-Schutz mit FFP2-Maske wird dringend empfohlen.
    * Lüften von geschlossenen Räumen.
    * (größere) Menschenansammlungen – vor allem in geschlossenen Räumen und über längere Zeit – vermeiden. Auch die Auslandsreise-Genehmigungspflicht bleibt weiterhin in Kraft.
  2. Klar ist: außer bei gottesdienstlichen Feiern gelten für Priester, Diakone etc. dieselben Regeln wie für alle Bewohner Österreichs! Auch wir haben uns an Ausgangssperren, Einschränkung von realen Begegnungen etc. zu halten. Das bedeutet auch: für die Fastenzeit und Ostern, Vorbereitung auf Firmung, Erstkommunion u. a. m. sind auch heuer vielfach andere Formate zu finden, als wir sie gewohnt waren. Das Ressort Seelsorge&Gesellschaft wird hier erneut Materialien zusammenzustellen. […]
  3. d. Solange die Immunisierung der Bevölkerung nicht weit genug vorangeschritten ist, bitte ich er-neut, die Schnelltest-Möglichkeiten regelmäßig zu nutzen, die die öffentliche Hand in der ganzen Steiermark gratis anbietet (Anmeldung: https://steiermark.oesterreich-testet.at). […]

Ich danke den Vielen in den caritativen Einrichtungen und Initiativen, die die „Diakonia“ lebendig machen. Ich danke all jenen, die in der Verkündigung mit anderen unterwegs sind; etwa in „online-Bibelrunden“. Ich danke den unzähligen, die im Gebet vor Gott hintreten und ihm ihr Leben und das der Welt „hinhalten“. Ich danke den Vielen, die am Telefon oder anders seelsorgliche Begleitung an-bieten. Ich danke allen, die sich mühen, mit den neuen technischen Hilfsmitteln Besprechungen, Sitzungen und damit auch synodales Überlegen voranzubringen. Ich danke all jenen, die sich der Kranken annehmen – ob haupt- oder ehrenamtlich. Ich danke allen, die die offenen Kirchen als Raum gestalten, in denen sich Menschen gerne aufhalten und in denen unsere Sehnsucht wachgehalten bleibt, bald wieder in realer, großer Gemeinschaft feiern zu können. Ich danke allen, die die kleinen Gruppen der Mitfeiernden gut auswählen (Familienangehörige derer, die Intentionen abgeben u. a.). Ich danke allen, die den Dienst des stellvertretenden Feierns ernst nehmen und damit einen wichtigen Aspekt unseres Dienstes an den Menschen deutlich machen. Ich danke einfach so vielen, die in dieser Krise in irgendeiner Form ihr Vertrauen in Gott stärken: „Vergelt’s Gott!“

Ich möchte auf diesem Weg alle Priester und Diakone, alle die in der Seelsorge tätig sind, ermuntern, in Gelassenheit und Treue ihrem Dienst nachzukommen. Die Krise begleitet uns nun ein knappes Jahr und immer gilt: Die Menschen brauchen uns! Mit entschiedener Gelassenheit machen wir Sein Mit-uns-Sein deutlich, aber auch dadurch, wie wir staatliche wie kirchliche Regelungen vorleben! Gerade auf dem Weg hinaus aus der Pandemie erinnere ich an das neueste Buch unseres Papstes: „Wage zu träumen“, in dem er vieles anspricht, das uns nach der Pandemie wichtig sein sollte. Vielleicht lehrt ER uns auch, mehr und mehr „den Augenblick“ zu leben …


[1] Nachzulesen am 4.1., S. 44 in der Kleinen Zeitung [Autor: Ralf Eggartner: https://bit.ly/3nVG6Fx)

Wage zu träumen LII

Heute vor 2 Jahren trafen sich Papst Franziskus und der Großimam von Al-Azhar Ahmad Al-Tayyeb  in Abu Dhabi. Sie haben dort ein Dokument „über die Brüderlichkeit aller Menschen für ein friedliches Zusammenleben in der Welt“ unterzeichnet. Auf ihre Initiative geht der heuer erstmals an diesem Jahrestag von der UNO ausgerufene „Welttag der Geschwisterlichkeit“ zurück,
Nehmen wir das Engagement dieser beiden, die sich heute erneut – virtuell – treffen als Weg weisend für unser Zusammenleben vor Ort.

An diesem Tag sei freilich auch an die im Anschluss daran von unserem Papst veröffentlichte Enzyklika „Fratelli tutti“ hingewiesen, die dieses Dokument weiter „träumt“ und deutlich macht, wie sehr wir aufeinander als Menschheit verwiesen sind und einen dem entsprechenden Lebensstil an den Tag legen sollten.

Wage zu träumen LI

Bemerkungen II

Immer wieder wurden in den letzten Wochen neue Regelungen bekanntgegeben – für das gesamte gesellschaftliche Leben wie auch die Feier der Gottesdienste. In begleitenden Briefen habe ich versucht, den Mitarbeitenden in der Seelsorge so manche Gedanken mitzugeben, die helfen soll/t/en, die uns Bischöfen notwendig erscheinenden Maßnahmen für das gemeinsame Feiern mitzutragen. In diesen Tagen will ich nun Abschnitte dieser Briefe veröffentlichen. Heute möchte ich aus diesen Briefen einige Argumente, die immer wieder gegen uns verwendet wurden, aus diesen Briefen darlegen:

Aus dem Brief am 16.11.2020:
Freilich: es gibt – wie bei allen Entscheidungen – auch mögliche Kritikpunkte. Einige in den letzten Tagen neu aufgetauchte möchte ich kurz benennen:

*    Wir würden nur „Vorschriften“ machen und nicht ermutigen.
Wer sich das Gesamt unserer Initiativen ansieht (vgl. hierzu nur die diözesane Homepage) sollte eigentlich anderer Meinung sein. Dass außerordentliche Maßnahmen, die wir alle nicht gewohnt waren, entsprechend zu kommunizieren sind, sodass sich ziemlich alle gut auskennen, wurde schon zu Beginn der COVID-19-Krise zu Recht eingemahnt. Diese Vorschriften werden daher nur intern versendet – also für jene, die direkt aufgrund ihrer Anstellung etc. davon betroffen sind und aufgrund Ihrer Dienstpflichten redlicher Weise Sorge für deren Umsetzung zu tragen ha-ben. Klar ist: auch für uns als Staatsbürger/innen, als Dienstgeber, etc. gilt es Gesetze zu achten.

*    Wir beugen uns der Regierung.
Auch dieser Eindruck ist immer wieder zu hören. In den ersten Absätzen dieses Schreibens habe ich diese Spannung am Beispiel des Entstehens der neuesten Vereinbarung der Regierung mit den Religionsgesellschaften zu erläutern versucht und damit hoffentlich auch das Dilemma deutlich gemacht, in dem wir – es ist eine weltweite Krise, die wir durchleben! – stehen.

*    Wir setzen das Heiligste aufs Spiel.
In den letzten Tagen habe ich ein in vielen Punkten, was Kirche und COVID anlangt, interessan-tes Interview des neuen Generalsekretärs der Bischofssynode gelesen, das mittlerweile auch auf Englisch verfügbar ist. In meinem blog werde ich in den kommenden Tagen manche Gedan-ken dazu und darüber hinaus darlegen.

Aus dem Brief am 3.12.2020:
Klar ist: wie die Zeit des Zugehens auf Weihnachten, so stehen auch die Feier der Geburt Jesu Christi und der bürgerliche Jahreswechsel bis zum Fest der Erscheinung des Herrn im heurigen Kirchenjahr unter einem besonderen Stern. Es wird keine uns allen bekannten „üblichen“ Feiern geben können, sehr wohl aber solche unter den bekannten Sicherheitsvorkehrungen: Mund-Nasenschutz, Abstand, Hygiene, etc. – drinnen wie draußen. Daraus ergibt sich freilich, dass die Kirchen nicht so gefüllt werden dürfen wie wir es eigentlich in vielen Teilen unserer Diözese zu Weihnachten gewohnt sind. Neben den Feiern sind natürlich auch besondere Bräuche davon betroffen, da diese drüber hinaus unter die geltenden Ausgangsbeschränkungen fallen. All das fordert von uns als Verantwortungsträger für das Miteinander von Menschen besondere Achtsamkeit und – ob uns die Maßnahmen nun gefallen oder nicht, ob es diese oder jene Meinung zu bestimmten epidemiologischen Vorkommnissen gibt oder nicht. Mir für meinen Bereich jedenfalls reichen die Kontakte mit jenen, die in der Seelsorge tätig sind und teilweise recht schwer von COVID-19 betroffen waren oder sind, um Vorsicht einzumahnen und gleichzeitig zu ermuntern, innerhalb der engen Grenzen unserer Sendung zu den Menschen nachzukommen. Dass gerade deswegen – Kirche ist eben nicht nur Messe feiern – nach wie vor an die verpflichtende Genehmigung jeder Auslandsreise eines Priesters durch den Ordinarius erinnert werden muss, muss hier leider erneut angebracht werden

Wage zu träumen L

Bemerkungen I

Immer wieder wurden in den letzten Wochen neue Regelungen bekanntgegeben – für das gesamte gesellschaftliche Leben wie auch die Feier der Gottesdienste. In begleitenden Briefen habe ich versucht, den Mitarbeitenden in der Seelsorge so manche Gedanken mitzugeben, die helfen soll/t/en, die uns Bischöfen notwendig erscheinenden Maßnahmen für das gemeinsame Feiern mitzutragen. In diesen Tagen will ich nun Abschnitte dieser Briefe veröffentlichen.

  • 12.2020: Verschiedenste Herausforderungen fordern unser kirchliches Leben schon geraume Zeit heraus. In den letzten Tagen sind auch jene hinzugekommen, die die verschärften Sicherheitsmaßnahmen im Bund betreffen. Daher möchte ich erneut Ihnen und Euch allen ein großes „Vergelt’s Gott!“ sagen, weil in den vergangenen Tagen die Termine der anstehenden Gottesdienste gemeldet wurden – es ist erstaunlich, wie vielfältig Seine Nähe, die wir in den kommenden Tagen feiern werden, durch Sie und Euch im Heute unserer Tage unterschiedlich angreifbar wird. Wir wissen: Die Zeit der Pandemie ist trotz des Ausblicks auf verschiedene Impfstoffe und auch Medikamente, die in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen werden, nach wie vor aktuell. Verschiedene Staaten sehen sich in diesen Tagen genötigt, ihre Maßnahmen erneut zu verschärfen und Ausgangsbeschränkungen zu verhängen sowie die Größe von Veranstaltungen jedweder Art mit engen Grenzen zu versehen, damit der Ausbreitung des Corona-Virus Einhalt geboten wird.
    Ich weiß, dass diese Krise so manche irritiert und ratlos macht. Wir aber wissen: Das, was wir welt-weit in diesen Tagen feiern, rettet die Menschheit! Und gerade deswegen gilt es, unter den engen Rahmen dies deutlich zu machen für uns und die Welt. Ich bitte daher: Halten wir uns auch in den kommenden festlichen Wochen an unsere Vorgaben, damit deutlich wird, dass wir Katholiken „wetter-„, abgewandelt eben „krisenfest“ sind und wir dafür Zeugnis geben für die Welt. Die Ausgestaltung ist in den Pfarren zu adaptieren, denn um die Richtlinien einzuhalten, gibt es mehrere Wege der Durchführung; der für die jeweilige Situation entsprechende soll gewählt werden. Dazu gehört meines Erachtens auch, dass diese insbesondere was Fahrten ins Ausland oder aber Kontaktbeschränkungen angeht, eingehalten werden, um nicht Anstoß anderen gegenüber zu erregen, der da und dort vernommen und mitunter auch medial breitgetreten wird.
  • 12.2020: Nach wie vor überschlagen sich die Ereignisse, die uns nunmehr fast das ganze Jahr begleiten. Die jüngsten Meldungen aus Großbritannien sind nicht nur ernüchternd, sondern machen auch deutlich, wie achtsam wir auch und gerade in den kommenden Wochen miteinander umzugehen haben. Zunächst möchte ich mich für das Mitgehen in vielem Unwägbaren in den letzten Monaten und Wochen bedanken. Ich bitte diesen Dank bei Gelegenheit auch an alle weiterzugeben, die ehren- wie hauptamtlich daran beteiligt waren und sind, dass kirchliches Leben in seiner Vielfalt unter den gegebenen Umständen möglich ist und bleibt, dass Weihnachten erfahrbar wird: „Gott ist mit uns!“ Gerade angesichts der nicht zu Ende gehenden Pandemie mit all den Folgen für die Menschen wollen wir Bischöfe gerade in diesen Tagen zum Gebet aufrufen, um zu Beginn des neuen Jahres diese „heilende Kraft“ vertieft in unserer Gesellschaft einzuprägen. Ich bitte erneut darum, unsere Entscheidungen, die wir uns alles andere als leicht gemacht haben, mitzutragen – in der Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen. Zu vergleichen, was etwa für „andere“ möglich ist und nicht für uns, bringt uns im Miteinander der Gesellschaft, für die wir ein Zeichen sein sollen, nicht weiter. Ich weiß, dass es -zig Argumente gibt, die gegen unsere Entscheidung sprechen; ich weiß aber auch, dass es viele anderslautende Argumente gibt: Es gilt zu ent-scheiden. Diese Verantwortung ist alles andere als einfach, aber muss getragen werden. Lassen wir uns im Gebet nicht unterkriegen! Feiern wir bewusst – stellvertretend für viele – den Schluss des Jahres und den Beginn des neuen!